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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 073

Finanzstrafverfahren: Selbstanzeige

Nicht allein die gänzliche Entdeckung der Tat hindert die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, vielmehr reicht hiefür bereits eine bloß teilweise Entdeckung der Tat aus. - (§ 29 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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