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SWK 25, 1. September 1999, Seite S 568

Zurückgenommenerklärung trotz (verspäteter) Mängelbehebung

Vertrauen auf die beantragte Fristverlängerung nicht geschützt

(A. B.) - Einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist gemäß § 275 BAO kommt keine fristhemmende Wirkung zu. Die Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages kann daher nicht schon als fristgerecht angesehen werden, wenn zwar innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist ein Fristverlängerungsansuchen gestellt, dem Mängelbehebungsauftrag aber erst nach Ablauf der von der Behörde gesetzten Frist entsprochen wird (wobei das Fristverlängerungsansuchen noch nicht abgewiesen wurde).

Daran ändert nichts, daß der Mängelbehebungsauftrag innerhalb der im Verlängerungsansuchen enthaltenen Frist erfüllt wurde und die Abgabenbehörde erster Instanz S. S 569über die Berufung auch noch mit Berufungsvorentscheidung abgesprochen hat. Über ein Fristerstreckungsansuchen ist eigenständig abzusprechen. Wie einem Bescheid, mit welchem gemäß § 275 BAO die Zurücknahme der Berufung ausgesprochen wird, nicht der Inhalt beizumessen ist, daß mit ihm auch (abweisend) über den Fristverlängerungsantrag entschieden worden ist, kommt auch der Berufungsvorentscheidung betreffend die Berufung gegen die Abgabenbescheide nicht die normative Behandlung einer Bewilligung der Fris...

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