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SWK 25, 1. September 1999, Seite K 017

Einkommensteuer - Veräußerung einer Beteiligung

Veräußerung einer Beteiligung (§ 31 EStG)

Der Gewinn aus der Veräußerung einer (unter 10% liegenden) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist auch dann zu erfassen, wenn der Gesellschafter die Beteiligung erst neu erworben hat, nachdem er zuvor innerhalb des Fünfjahreszeitraumes eine Beteiligung über 10% insgesamt veräußert hat und mithin vorübergehend überhaupt nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war (BFH , VIII R 58/97, in BB 1999, 1363).

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