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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 072

Zollgesetz: Unbilligkeit

Werden Waren in einer großen Anzahl von Fällen unter Verletzung der Erklärungspflicht eingeführt und stellt dies Teil eines Gesamtkonzeptes dar, bei dem einerseits die zum Schutze der inländischen Landwirtschaft erlassenen, marktordnungsrechtlichen Vorschriften verletzt werden, andererseits aber eine nicht unbedeutende Abgabenersparnis erzielt wird, kann in der nach Aufdeckung der Machenschaften zur Last fallenden Abgabenbelastung eine Unbilligkeit nicht erblickt werden. - (§ 183 Abs. 1 ZollG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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