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Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug für KFZ in Deutschland
Vorsteuerabzug für KFZ in Deutschland (§ 12 UStG)
Nach dem neuen § 15 Abs. 1 b UStG sind ab dem Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen entfallen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, nur noch zu 50% abziehbar (Artikel über die Änderung in BB 1999, 1584).