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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 070

AnliegerleistungsG Sbg.

Was als Bauplatz i. S. d. § 11 Abs. 1 Anliegerleistungsgesetzes zu verstehen ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung aus den Vorschriften des Bebauungsgrundlagengesetzes; demnach kann ein Bauplatz auch aus mehreren Grundstücken bestehen. - (§ 11 Abs. 1 Salzburger Anliegerleistungsgesetz, LGBl. Nr. 77/1976), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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