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Berufungsentscheidung: Begründung
•Eine Berufungsentscheidung hat eine Begründung zu enthalten, was bei bloß zahlenmäßig festgestellten Beträgen, aus denen sich die Abgabenbemessungsgrundlage zusammensetzt, nicht der Fall ist. - (§ 288 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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