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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 070

Interessensbeitrag Sbg.

Im Zusammenhang mit der Vorauszahlung zum Interessentenbeitrag für den Anschluß einer Liegenschaft sind bei einem Gastgewerbebetrieb mit Fremdenbeherbergung die Sitzplätze in gedeckten Räumen, die Sitzplätze im Freien und die Fremdenbetten unabhängig voneinander zu ermitteln und der Punktebewertung zugrundezulegen. - (§ 11 Salzburger Interessentenbeiträgegesetz BGBl. Nr. 161/1962), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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