Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Interessensbeitrag Sbg.
•Im Zusammenhang mit der Vorauszahlung zum Interessentenbeitrag für den Anschluß einer Liegenschaft sind bei einem Gastgewerbebetrieb mit Fremdenbeherbergung die Sitzplätze in gedeckten Räumen, die Sitzplätze im Freien und die Fremdenbetten unabhängig voneinander zu ermitteln und der Punktebewertung zugrundezulegen. - (§ 11 Salzburger Interessentenbeiträgegesetz BGBl. Nr. 161/1962), (Abweisung)
()