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SWK 25, 1. September 1999, Seite S 572

Selbstanzeige wegen "Schwarzausschanks" der Getränke, die dem Wirt von Brauereien zum Letztverbrauch geliefert worden sind?

Noch sind Hopfen und Malz nicht verloren!

Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil

Letztes Jahr sind, wie vielfach berichtet,bei diversen Brauereien Hausdurchsuchungen durchgeführt und Belege und EDV-Daten beschlagnahmt worden. Verantwortliche und Arbeiter der Brauereien, von denen inzwischen einige bereits als Beschuldigte vernommen worden sind, werden verdächtigt, sich an Abgabenhinterziehungen der Wirte beteiligt und als Beitragstäter strafbar gemacht zu haben (§§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a i. V. m. § 11 dritter Fall FinStrG). Ihr „sonstiger Tatbeitrag" soll darin bestehen, daß sie dem Wirt auch Getränke zum Letztverbrauch bar verkauft haben - der Lieferschein lautet dann z. B. auf „diverse Letztverbraucher der Gemeinde xy": Dadurch soll die Abgabenhinterziehung des Wirts durch „Schwarzausschank" der zum Letztverbrauch verkauften Getränke erleichtert worden sein.

Folgendes Schema soll erkennbar sein: Dem Lieferschein über die unbedenkliche Wiederverkäuferlieferung soll der Lieferschein über die inkriminierte Letztverbraucherlieferung unmittelbar folgen („Nummer x plus eins"). Strafverfolgungsorgane gehen die beschlagnahmten Lieferscheine systematisch durch und werden wahrscheinlich jeden Wirt früher oder später mit der Frage konfrontieren, ob auch ihm Getränke zum Letzt...

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