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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 074

Empfängeridentifikation

Die Verfahrensrüge, daß drei namentlich genannte Zeugen nicht einvernommen worden sind, geht dann ins Leere, wenn der Aufforderung der Behörde, die im ehemaligen Jugoslawien wohnhaften Personen stellig zu machen, nicht entsprochen wird. - (§ 161 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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