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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 072

Getränkesteuer Tirol

Ein sogenannter „Begrüßungscocktail" kann nicht als eine von den Beherbergungsleistungen getrennte Leistung angesehen werden, vielmehr ist im Gesamtentgelt auch ein Anteil für das Begrüßungsgetränk enthalten. - (§ 2 Abs. 4 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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