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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 074

Verjährung: Unterbrechungshandlung

Im Zusammenhang mit der Frage der Verjährung stellt die bloße Tatsache eines Telefongespräches und ein Schriftsatz des Abgabepflichtigen, der sich auf das Telefongespräch bezieht, keine Unterbrechungshandlung dar. - (§ 209 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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