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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 074

Berufung: Inhalt

Das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheides ist eine ausdrückliche Erklärung i. S. d. § 250 Abs. 1 lit. b BAO; ein solches Begehren zielt darauf ab, daß von der Erlassung eines Abgabenbescheides überhaupt Abstand genommen wird. - (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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