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Berufung: Inhalt
•Das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheides ist eine ausdrückliche Erklärung i. S. d. § 250 Abs. 1 lit. b BAO; ein solches Begehren zielt darauf ab, daß von der Erlassung eines Abgabenbescheides überhaupt Abstand genommen wird. - (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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