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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 74

Antiquitätenhandel: Gewerbebetrieb

Bei einer unbestritten über Jahre hindurch ausgeführten Tätigkeit (Antiquitätenhandel) kann kein Zweifel bestehen, daß ein derartiger Weiterverkauf von Waren nachhaltig erfolgt und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. - (§ 23 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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