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SWK 25, 1. September 1999, Seite K 017

Einkommensteuer - Grundstückshandel bei Beteiligungen

Grundstückshandel bei Beteiligungen (§ 23 EStG)

Erwirbt ein Kommanditist Anteile an vier Grundvermögen verwaltenden Kommanditgesellschaften in Höhe von jeweils 50% und veräußert er diese Anteile innerhalb von fünf Jahren wieder, so kann – vorbehaltlich des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen - allein dadurch ein gewerblicher Grundstückshandel begründet worden sein (BFH , III R 61/97, in BB 1999, 1468).

Anmerkung: Mit dieser Rechtsprechung behandelt der BFH Beteiligungen an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften wie eine Beteiligung an einer Immobilie. Damit kommt es mit dem vierten Verkauf zum gewerblichen Grundstückshandel.

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