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Einkommensteuer - Grundstückshandel bei Beteiligungen
Grundstückshandel bei Beteiligungen (§ 23 EStG)
Erwirbt ein Kommanditist Anteile an vier Grundvermögen verwaltenden Kommanditgesellschaften in Höhe von jeweils 50% und veräußert er diese Anteile innerhalb von fünf Jahren wieder, so kann – vorbehaltlich des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen - allein dadurch ein gewerblicher Grundstückshandel begründet worden sein (BFH , III R 61/97, in BB 1999, 1468).
Anmerkung: Mit dieser Rechtsprechung behandelt der BFH Beteiligungen an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften wie eine Beteiligung an einer Immobilie. Damit kommt es mit dem vierten Verkauf zum gewerblichen Grundstückshandel.