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Gesetzgebungsversuche des Bundes und der Länder
Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, daß der EuGH die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke bestätigen und die Rechtswirkungen seines Urteils zeitlich nicht einschränken wird, haben Bundes- und Landesgesetzgeber legistische Versuche gestartet, die Rückforderungen von allenfalls seit gemeinschaftsrechtswidrig eingehobenen Getränkesteuern rückwirkend unmöglich zu machen.
Nachdem Versuche für eine bundesgesetzliche Regelung im Juli 1999 gescheitert sind und angesichts der bevorstehenden Parlamentswahlen in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene voraussichtlich nichts mehr passieren wird, liegen bereits einzelne Gesetzesvorschläge auf Landesebene vor (nach derzeitigem Informationsstand jedenfalls Tirol und Salzburg), deren Gesetzwerdung abgewartet werden muß.
Ob die bisherigen Vorschläge zur Verhinderung der potentiellen Rückforderungsansprüche national tauglich und gemeinschaftsrechtskonform sind, kann erst beurteilt werden, wenn entsprechende konkrete Novellen vorliegen. Eine erste kritische Stellungnahme zu den „Gesetzgebungsversuchen" des Bundes wurde von Zorn/Fraberger ausgearbeitet und ist in SWK-Heft 22/1999, Seite S 494 ff., veröffentli...