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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 073

Verfahren: Wiederaufnahme

Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren stellt grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens dar. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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