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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 73
Verfahren: Wiederaufnahme
•Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren stellt grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens dar. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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