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Richtlinie des BMF vom 14.12.2011, BMF-010222/0229-VI/7/2011
7 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988)
7.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988)

7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen

578Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen. Darunter fallen:

  • Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor),

  • Versicherungsprämien an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften,

  • Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland,

  • Sanierung von Wohnraum im Inland,

  • inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien,

  • Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften,

  • Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung,

  • Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des § 4a EStG 1988.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:
Lohnsteuer - Sonderausgaben beschränkt Steuerpflichtiger
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457