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Richtlinie des BMF vom 18.12.2025, LStR 2002, 2025-0.951.634
31 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)

31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis ( § 84 Abs. 3 EStG 1988)

1233cNachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung ( § 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen die Lohnzettel durch die Finanzverwaltung berichtigt bzw. erstellt wurden.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:
Lohnsteuer
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457