Musikinstrumente
383Aufwendungen für Musikinstrumente eines nichtselbständigen Musikers (zB Orchestermitglied) oder eines Lehrers für Musikerziehung können Werbungskosten sein. Auch Aufwendungen für ein wertvolles Musikinstrument können nicht von vornherein als Kosten der Lebensführung qualifiziert werden ( betr. Konzertflügel). Die Nutzungsdauer eines neuen Klaviers zum Preis von 100.000 Schilling (7.267,28 Euro) kann mit mindestens 20 Jahren beurteilt werden (vgl. ). Für Instrumente, die als Antiquitäten anzusehen sind, ist keine Absetzung für Abnutzung zulässig (aber BFH , VI R 26/98, BStBl II 2001, 194). Die Möglichkeit der Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bleibt davon unberührt.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | BFH , VI R 26/98 |
Schlagworte: | Lohnsteuer - Instrument - Musik |
Stammfassung: | 07 2501/4-IV/7/01 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
KAAAA-76457