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Richtlinie des BMF vom 18.12.2017, BMF-010222/0111-IV/7/2017
41 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG 1988 bis § 108i EStG 1988)
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall

41.16.2 Während der Rentenauszahlungsphase

1403Im Falle der Auszahlung einer Hinterbliebenenpension ist die Rentenzahlung hinsichtlich der Steuerfreiheit wie beim Verstorbenen zu behandeln. Die auf den prämienbegünstigten Anteil entfallende Rente bleibt daher steuerfrei.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Schlagworte:
Lohnsteuer - Auszahlung Hinterbliebenenpension - Hinterbliebenenpension
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457