39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
1320Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn
das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde,
die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen,
nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden Kalenderjahr keine Steuer mehr zu erstatten war.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 108 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | § 108 Abs. 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Lohnsteuer |
Stammfassung: | 07 2501/4-IV/7/01 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
KAAAA-76457