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Richtlinie des BMF vom 16.12.2016, BMF-010222/0082-VI/7/2016
12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)

12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen

12.8.1 Adoption

885Kosten der Adoption eines Kindes sind in Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ().


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:
Lohnsteuer - auswärtige Berufsausbildung bei Behinderung
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457