Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 137 Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

Florian Messner

Schrifttum

Hager, Wertberechnung bei Eingriffen in fremdes Jagd- und Fischereirecht, ÖJZ 1976, 487; Hübel, Fischerei im neuen Strafgesetzbuch, Stb 1974 (18) 2 und (20) 2; Schuster, Die Jagd im neuen Strafgesetzbuch, GendRdSch 1975 (3) 8.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 3
II.
Erster Deliktsfall
A.
Tatobjekt
1.
Wild
4
2.
Fische
5
B.
Äußere Tatseite
6- 13
C.
Innere Tatseite
III.
Zweiter Deliktsfall
A.
Tatobjekt
15, 16
B.
Äußere Tatseite
C.
Innere Tatseite
IV.
Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts
V.
Abgrenzung
20- 23
VI.
Strafe
VII.
Konkurrenz
VIII.
Tätige Reue
IX.
Hehlerei
X.
Verfolgungsvoraussetzung

I. Allgemeines

1

Während das StG die Jagd- und Fischwilderei als Fälle des Diebstahls (§ 174 II lit e und f) behandelte (und damit auch Sachen, die in niemandes Eigentum stehen, hinsichtlich derer aber einer vom Täter verschiedenen Person ein ausschließliches Aneignungsrecht zusteht, als diebstahlsfähig ansah), unterstellt sie das StGB nach dem Vorbild ausländischer Strafrechtsordnungen eigenen Strafbestimmungen. Geschützt wird das Jagd- und Fischereirecht gegen unbefugte (und damit den Jagd- oder Fischereiberechtigten am Vermögen schädigende) Eingriffe. Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, sic...

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.