StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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Vorbemerkungen zu den § 18–31a
Übersicht
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I. Das Sanktionensystem des StGB
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Das Sanktionensystem des StGB war zunächst zweispurig gestaltet: Es sah und sieht sowohl Strafen als auch vorbeugende Maßnahmen vor. Während die Strafe an die Schuld des Täters anknüpft, von dieser abhängt (§ 4) und diese die Grundlage für die Bemessung der Strafe ist (§ 32 Abs 1 StGB), zielt die vorbeugende Maßnahme darauf ab, der in der Tat („Anlasstat“) hervorgetretenen Gefährlichkeit des Täters oder dem durch eine Sache geschaffenen gefährlichen Zustand möglichst wirksam zu begegnen. Mit der Strafe reagiert der Gesetzgeber auf die Schuld des Täters; vorbeugende Maßnahmen sind dagegen die Reaktion des Staates auf die Gefährlichkeit des Täters oder einer Sache (Platzgummer, WK1 Vorbem zu § 18 ff Rz 2, 4). Die vorbeugenden Maßnahmen sind ausschließlich durch die kriminalpolitische Notwendigkeit gerechtfertigt, die Gesellschaft vor der Gefährlichkeit des Rechtsbrechers, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, oder vor der Gefährlichkeit einer Sache, die zur Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung verwendet wurde oder werden sollte od...