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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 132 Entziehung von Energie

Florian Messner

Schrifttum

Brodowski, Strafbare Entziehung elektrischer Energie durch Aufladen eines Mobiltelefons? ZJS 2010, 144; G. Burgstaller, Decoder-Piraterie und StGB, ecolex 1996, 608; Jaburek/Schmölzer, Computer-Kriminalität (1985); Reindl, E-Commerce und Strafrecht, 2003; Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick2 (2009); Stimpfig, Auffangen von Rundfunk- und Fernmeldewellen - Entziehung elektrischer Energie? MDR 1991, 709.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Tatobjekt
1
II.
Äußere Tatseite
2- 5e
III.
Innere Tatseite
6, 7
IV.
Abgrenzung
8- 10
V.
Strafe
11, 12
VI.
Konkurrenz
VII.
Tätige Reue

I. Tatobjekt

1

Objekt ist jede Art von Energie, daher ist elektrische Energie (Strom), egal, ob sie aus Atomenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft usw stammt, und die von einem Fernheizwerk gelieferte Wärme (vgl Mayerhofer, Anm 2 zu § 132) erfasst. Hingegen sind Brennstoffe, gleichgültig, ob sie gasförmig (Stadtgas, Erdgas), flüssig (Heizöl) oder fest (Kohle, Koks, Holz) sind, nicht Energie, sondern Sachen, mittels welcher Energie erzeugt wird; ihre Entziehung ist daher ebenso Diebstahl wie die Wegnahme von Warmwasser oder Batterien oder Akkus, in denen die Energie gespeichert ist.

II. Äußere Tatseite

2

Die...

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