StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 120 Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten
Schrifttum
Hubner, Der strafrechtliche Schutz der Ehre und der Privatsphäre, NStR II, 29; Hinterhofer, Geheimnisschutz – Datenschutz – Informationsschutz im Strafrecht, in WiR (Hrsg), Geheimnisschutz – Datenschutz – Informationsschutz (2007) 169; Koberger, Grenzenloser Schutz der Privatsphäre vor Tonbandgeräten? ÖJZ 1990, 330; G. Kodek, Rechtswidrig erlangte Beweismittel im Zivilprozess (1987); G. Kodek, Die Verwertung rechtswidriger Tonbandaufnahmen und Abhörergebnissen im Zivilverfahren, ÖJZ 2001, 281, 334; Nowotny, Ist das Aufzeichnen eines geschäftlichen Telefonates verboten? RdW 1989, 214; Roeder, Der Schutz der Intimsphäre de lege ferenda, RZ 1972, 57; Schmoller, Heimliche Tonbandaufnahme als Beweismittel im Strafprozeß, JBl 1994, 153.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatobjetkt | ||
III. | Äußere Tatseite | ||
A. | Nach Abs 1 | ||
B. | Nach Abs 2 | ||
C. | Nach Abs 2a | ||
IV. | Innere Tatseite | ||
V. | Rechtfertigung | ||
VI. | Strafe | ||
VII. | Verfolgungsvoraussetzung gemäß Abs 3 | ||
VIII. | Abgrenzung |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung entspricht hinsichtlich der Abs 1 und 2 iW dem früheren § 310d StG.
II. Tatobjetkt
2
Geschützt ist nur eine nicht öffentliche und nicht zur Kenntnis...