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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 117 Berechtigung zur Anklage

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Regelfall (Privatanklagedelikt)
24
III.
Ausnahme (Ermächtigungsdelikt)
5
A.
Nach § 117 Abs 1 Satz 2
610
B.
Nach § 117 Abs 2
1119
C.
Nach § 117 Abs 3
2022
D.
Rechte des Verletzten (Beleidigten) in den Fällen des § 117 Abs 2 und Abs 3
2328
IV.
Obligatorischer Sühneversuch
V.
Schlichtungsausschuss der Ärztekammer

I. Allgemeines

1

Wer zur Verfolgung von strafbaren Handlungen gegen die Ehre berechtigt ist, richtet sich danach, gegen wen der ehrenrührige Angriff gerichtet ist.

II. Regelfall (Privatanklagedelikt)

2

Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten verfolgt (§ 117 Abs 1 Satz 1); sie sind daher grundsätzlich Privatanklagedelikte.

3

Eine besondere Frist zur Erhebung der Privatanklage ist seit dem Strafprozessreformgesetz 2004, BGBl I 2004/19, nicht mehr vorgesehen, die Erhebung der Privatanklage ist einzig durch die Verjährungsregeln beschränkt (oder durch Verzeihung verwirkt); mit der Änderung in Abs 2 durch die Strafgesetznovelle 2017 wurde diese Situation auch in § 117 nachvollzogen. Bis war eine Frist von se...

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