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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 103 Überlieferung an eine ausländische Macht

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatobjekt
1
II.
Äußere Tatseite
2- 5
III.
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
6
IV.
Innere Tatseite
7
V.
Rechtfertigung
8
VI.
Strafe
9
VII.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
10- 14

I. Tatobjekt

1

Als Tatobjekt kommt jede Person männlichen oder weiblichen Geschlechts in Betracht, somit auch eine unmündige, geisteskranke oder widerstandsunfähige Person.

II. Äußere Tatseite

2

Tatbildlich handelt, wer

a)

eine Person ohne deren Einwilligung mit Gewalt, oder

b)

eine Person, nachdem er ihre Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt hat, oder

c)

eine unmündige, geisteskranke oder widerstandsunfähige Person einer ausländischen Macht überliefert.

3

Unter ausländischer Macht ist nur eine politische Macht zu verstehen, wie sie in einer auf ausländischem Gebiet bestehenden staatlichen oder parastaatlichen Gewalt in Erscheinung tritt und sich je nach der Gesellschaftsordnung und politischen Lage des betreffenden Landes in einer ausländischen Behörde, politischen Partei oder ähnlichen Organisation verkörpert (EBRV 1971, 233; Schwaighofer, WK2§ 103 Rz 2; darüber hinausgehend Schmoller, SbgK § 103 Rz 7). Zur Überlieferung an eine private ausländische Gewalt s un...

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