Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 99 Freiheitsentziehung

Alexander Tipold

Schrifttum

Burgstaller, Die Scheinkonkurrenz im Strafrecht, JBl 1978, 393, 459.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatobjekt
1, 2
II.
Äußere Tatseite
3, 4
A.
Gefangenhalten
5, 5a
B.
Entziehen der persönlichen Freiheit auf andere Weise
6- 11
III.
Widerrechtlichkeit
12- 16
IV.
Innere Tatseite
V.
Strafe
18- 25
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
26- 30
VII.
Schutz der persönlichen Freiheit

I. Tatobjekt

1

Objekt kann grundsätzlich jeder Mensch sein. Voraussetzung ist allerdings, dass er den Willen, seinen Aufenthalt zu ändern, haben kann; daher kommen Bewusstlose, tief Schlafende oder voll Berauschte, die zu einer folgerichtigen Willensbetätigung nicht mehr fähig sind, für die Dauer dieser Zustände als Deliktsobjekt nicht in Betracht (JBl 1992, 662; Kienapfel/Schroll, SB BT I4 § 99 Rz 5; Mayerhofer, StGB6 § 99 E 4; Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I13 § 99 Rz 1; ebenso letztlich auch Schwaighofer, WK2 § 99 Rz 7; aA Schmoller, SbgK § 99 Rz 13, 31). Dass der Betroffene auch tatsächlich den Willen gehabt hat, sich (während der Freiheitsentziehung) fortzubewegen, ist hingegen nicht erforderlich; insoweit ist daher ebenso die potentielle Bewegungsfreiheit geschützt. Es kommt nur darauf an, dass das Opfer zur Tatzeit zu ein...

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.