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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

Rainer Nimmervoll

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 1 (sog „Fristenlösung“)
27
III.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 2
8, 9
IV.
Straflosigkeit nach Abs 1 Z 3
V.
Irrtum
VI.
Schwangerschaftsabbruch bei Lebensgefahr der Schwangeren

I. Allgemeines

1

§ 97 normiert im Abs 1 Z 1 bis 3 Gründe, bei deren Vorliegen der Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist. Es handelt sich dabei durchwegs um Rechtfertigungsgründe; das ist in Ansehung der Z 2 und 3 unbestritten, strittig jedoch in Ansehung der Z 1 (wie hier JAB 23; Kienapfel/Schroll, BT I5 § 97 Rz 1; Tschulik, NStR II 137; nach Mayerhofer, StGB6 Anm 1 zu § 97, Eder-Rieder, WK2 § 97 Rz 1, Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I13 § 97 Rz 1, Schmoller, SbgK § 97 Rz 19 und 34 ist eine Einschränkung des Tatbestands anzunehmen). Entscheidend ist jedenfalls, dass auch der Straflosigkeitsgrund der Z 1 nicht nur der Schwangeren und dem den Abbruch vornehmenden Arzt, sondern auch jedem sonstigen Tatbeteiligten zugutekommt.

II. Straflosigkeit nach Abs 1 Z 1 (sog „Fristenlösung“)

2

Es müssen (kumulativ) folgende Voraussetzungen gegeben sein:

3

1.

Der Schwangerschaftsabbruch darf nur...

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