Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen

Rainer Nimmervoll

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
II.
Tatobjekt
12a
III.
Tatsubjekt
3, 4
IV.
Äußere Tatseite
5
A.
Erster Deliktsfall (§ 92 Abs 1)
6, 7
B.
Zweiter Deliktsfall (§ 92 Abs 2)
1010
V.
Innere Tatseite
VI.
Strafe
1214
VII.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
1521

I. Allgemeines

§ 92 ist ein kumulatives Mischdelikt (Jerabek, WK2 § 92 Rz 1).

II. Tatobjekt

1

Die Strafbestimmung schützt zwei Gruppen von Personen, nämlich

1

Personen unter 18 Jahren; erfasst werden demnach alle unmündigen (§ 74 Abs 1 Z 1) sowie minderjährigen (§ 74 Abs 1 Z 2) Personen;

2

Personen, die wegen Gebrechlichkeit (worunter nicht nur altersbedingte Störungen der Bewegungsfreiheit zu verstehen sind), Krankheit oder geistigen Behinderung (vgl dazu § 11 Rz 8; Höpfel, WK2 § 11 Rz 5) wehrlos sind.

2

Wehrlos ist, wer sich gegen das Quälen oder Vernachlässigen nicht (aus eigenem) zur Wehr setzen kann (ähnlich Kienapfel/Schroll, BT I5 § 92 Rz 12); er braucht aber deshalb nicht hilflos zu sein, sodass auch wehrlos ist, wer fliehen könnte (so auch Fabriz...

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden