StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 91a Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt oder Angehörige des Gesundheits- oder Rettungswesens oder Organe der Feuerwehr
Schrifttum
Birklbauer, Der erweiterte Schutz des Gesundheitspersonals durch neue Strafbestimmungen, JMG 2019, 223; Birklbauer, Strafverschärfung bei tätlichen Angriffen auf das Gesundheits- und Rettungspersonal, ÖZPR 2020, 4; Maleczky, Die Strafgesetznovelle 2017, JAP 2017/2018/7, 75; Tipold, Strafgesetznovelle 2017, Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017, JSt 2017, 181; Tipold, Strafgesetznovelle 2017 – Die Regierungsvorlage, JSt 2017, 277.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Äußere Tatseite | |
III. | Innere Tatseite | |
IV. | Strafe | |
V. | Abgrenzung und Konkurrenzen |
I. Allgemeines
1
Zur Entstehungsgeschichte bzw zur Auslegung der gesetzlichen Umschreibung des Tatobjekts der Z 1 und 2 sowie der Tatbegehung während (nicht aber wegen) der Ausübung einer der in Z 1 und Z 2 ausgeübten Tätigkeit s § 83 Rz 35 ff. Der in der aF vorgesehene Rechtfertigungsgrund des § 91a Abs 2 ist durch das Gewaltschutzgesetz 2019 (BGBl I 2019/105) entfallen. Gründe dafür finden sich in den Gesetzesmaterialien nicht...