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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 82 Aussetzung

Rainer Nimmervoll

Schrifttum

Kienapfel, Aussetzung (§ 82 StGB) oder Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 StGB)? RZ 1978, 4.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Erster Deliktsfall (§ 82 Abs 1)
A.
Tatsubjekt
3
B.
Tatobjekt
4
C.
Äußere Tatseite
5- 9
D.
Innere Tatseite
III.
Zweiter Deliktsfall (§ 82 Abs 2)
A.
Tatsubjekt
B.
Tatobjekt
C.
Äußere Tatseite
14- 16
D.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
18- 21
V.
Abgrenzung
22- 26
VI.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 82 enthält zwei Deliktsfälle: Abs 1 normiert den 1. Deliktsfall und Abs 2 den 2. Deliktsfall, während Abs 3 für beide Deliktsfälle eine Erfolgsqualifikation vorsieht. Abs 2 setzt - im Gegensatz zu Abs 1 - ua voraus, dass sich das Opfer im Tatzeitpunkt bereits in einer hilflosen Lage befindet, die vom Täter entweder überhaupt nicht oder zumindest ohne (Lebensgefährdungs-)Vorsatz herbeigeführt wurde (EvBl 1990/71 = JBl 1990, 262 = SSt 60/71; RS 0092345).

II. Erster Deliktsfall (§ 82 Abs 1)

A. Tatsubjekt

3

Täter dieses Deliktsfalls kann jeder sein.

B. Tatobjekt

4

Als Tatobjekt kommt jede, auch eine erwachsene und gesunde Person, aber auch eine bereits hilflose Person in Betracht (vgl in letzterer Hinsicht SSt 49/51 = EvBl 1979/71 = RZ 1979/4 = ÖJZ-LSK 1979/6: Kinder, Gebrechliche, Kranke, Bewusstlose).

C...

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

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