zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 323 Übergangsbestimmungen

Stefan Huber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Anwendbarkeit auf Taten, die nach dem begangen wurden
1, 2
II.
Urteile in erster Instanz vor dem
35
III.
Bestimmungen über die Anklageberechtigung
6
IV.
StRÄG 1987
7
V.
Verjährungshemmung gem Abs 4
8

I. Anwendbarkeit auf Taten, die nach dem begangen wurden

1

Die Bestimmungen des StGB sind grundsätzlich nur auf Taten anzuwenden, die nach dem begangen worden sind; auf Straftaten, die vor diesem Tage verübt worden sind, ist das StGB jedoch dann anzuwenden, wenn es für den Täter in seiner Gesamtauswirkung günstiger oder zumindest gleichgünstig ist (vgl § 61 samt Erläuterungen).

2

Davon unabhängig sind aber die im § 323 Abs 1 angeführten Bestimmungen des AT des StGB stets anzuwenden, daher auch dann, wenn die Tat im Übrigen nach StG-Recht zu beurteilen ist. Daraus folgt etwa, dass auch bei Straftaten, die vor dem begangen worden sind, § 42 StGB anwendbar ist.

II. Urteile in erster Instanz vor dem

3

Nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 323 Abs 2 ist das StGB in Strafsachen, in denen vor dem das Urteil in erster Instanz (Urteil im technischen Sinn, wohl aber auch Strafverfügung) gefällt worden ist, nicht anzuwenden...

Daten werden geladen...