StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 57 Verjährung der Strafbarkeit
Schrifttum
Anzenberger, „Überlange Verjährungsdauer“ nach § 58 Abs 3 Z 3 StGB: Opferschutz als Strafzweck? RZ 2011, 164; Durl, Ausgewählte Aspekte des Normatives Zeit im StGB, Schriftenreihe des BMfJ Bd 117, 55; Durl, Zur Verjährung und zum Dogma der Unbeachtlichkeit von Zwischengesetzen im Strafrecht, RZ 2005, 242, 270; Durl, Strafaufhebungsgrund – aber kein Rückwirkungsverbot? AnwBl 2009, 314; Durl, Geänderte Verjährungshemmung und § 61 StGB, JBl 2010, 156; Eder-Rieder, Verjährung von Sexualdelikten gegen Minderjährige nach Strafrecht und deren Entschädigungsansprüche nach Zivilrecht, JAP 2003/2004, 133; Juhász, Wiederaufleben der Verjährungsfrist bei „verspätetem“ Erfolgseintritt? JBl 2011, 214; Schnuderl, Umweltstrafrecht und Zeitablauf, RZ 1986, 81; Stohanzl, Entfall des Strafbedürfnisses durch Zeitablauf, NStR I, 135.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verfolgungsverjährung | |||
II. | Gesetzliche Strafdrohungen | |||
III. | Verjährungsausschluss | |||
IV. | Ablauf der Verjährungsfrist | |||
A. | Beginn der Verjährungsfrist | |||
1. | Begehungsdelikte | |||
2. | Dauerdelikte und Unterlassungsdelike | |||
3. | Konkurrierende Delikte | |||
4. | Mehrere an der Tat Beteiligte | |||
B. | Fünf Fristen | |||
C. | Keine Bedingungen | |||
V. | Rechtsfolgen der Verjährung der „An... |