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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 56 Widerrufsfristen

Alexander Tipold

1

§ 56 geht inhaltlich über die frühere Regelung der § 4 Abs 1, 15 Abs 1 BedVG hinaus. Entscheidungen gemäß den §§ 53 (Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe), 54 (Widerruf der bedingten Nachsicht und der bedingten Entlassung bei einer vorbeugenden Maßnahme) und 55 (Widerruf bei nachträglicher Verurteilung) sind – abgesehen vom Fall der Begehung einer strafbaren Handlung während der Probezeit (§ 53 Abs 1) – nur zulässig, wenn sie innerhalb der Probezeit erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit dürfen (abgesehen vom erwähnten Ausnahmefall) derartige Entscheidung nicht mehr getroffen werden (ÖJZ-LSK 1980/73; vgl zu § 55 RZ 2007/16 = SSt 2006/72).

2

Unbestritten ist, dass der Widerrufsbeschluss (bzw der Beschluss auf Verlängerung der Probezeit) in erster Instanz noch vor Ablauf der Widerrufsfrist gefasst werden muss; es genügt nicht, dass innerhalb der Frist zwar ein Widerrufsantrag gestellt und das Verfahren hierüber eingeleitet wurde, die Beschlussfassung aber erst nach Ablauf der Frist erfolgt (vgl SSt 5/131; SSt 39/43). Strittig ist hingegen, ob der Beschluss vor Ablauf der Frist auch rechtskräftig geworden sein muss...

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