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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 53 Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
In Betracht kommende Widerrufsgründe
A.
Verurteilung wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung (§ 53 Abs 1)
29
B.
Nichtbefolgung einer Weisung trotz förmlicher Mahnung aus bösem Willen (§ 53 Abs 2, 1. Fall)
1012a
C.
Beharrliche Entziehung aus dem Einfluss des Bewährungshelfers (§ 53 Abs 2, 2. Fall)
III.
Widerrufsverfahren
14, 15
IV.
Besonderheiten nach Abs 4

I. Allgemeines

1

§ 53 gilt sowohl für den Widerruf der bedingten Strafnachsicht (§ 43) und der bedingten Nachsicht eines Teiles der Strafe (§ 43a) als auch für den Widerruf der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe (§ 46). Für den Widerruf der bedingten Nachsicht der Anstaltsunterbringung nach § 22 (§ 45) sowie die bedingte Entlassung aus einer freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahme (§ 47) gilt hingegen § 54.

II. In Betracht kommende Widerrufsgründe

A. Verurteilung wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung (§ 53 Abs 1)

2

Die bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht (§§ 43, 43a) oder die bedingte Entlassung aus einer Freih...

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