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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 310 Verletzung des Amtsgeheimnisses

Christoph Aichinger

Schrifttum

Haller, Amtsverschwiegenheit, Amtshilfe und Akteneinsicht, in: Ruppe, Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben (1980) 137; Harbich, Akteneinsicht, Amtshilfe und Auskunftspflicht, AnwBI 1988, 3; Hohenecker, Der Notstand und das Amtsgeheimnis ÖJZ 1993, 500; Nowakowski, Zur Straflosigkeit des Verrats verfassungsgefährdender Tatsachen, Pabofsky-FS (1976), 236; Pallin, Amtsgeheimnis und Redaktionsgeheimnis, ÖJZ 1973,141; Rieder, Der Schutz des Staates und seiner Organe, ZnStR II, 39; Tschulik, Besondere Rechtfertigungs-, Entschuldigungs-, Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe, ZnStR II, 135. S auch die Schrifttumsangaben zu § 302.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2, 3
III.
Objekt
4- 9
IV.
Äußere Tatseite
V.
Innere Tatseite
VI.
Verfassungsgefährdende Tatsachen
13, 14
VII.
Strafe
VIII.
Abgrenzung
16- 24

I. Allgemeines

1

Im StG war die Verletzung des Amtsgeheimnisses noch als Fall eines Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 102 lit c StG) gestaltet und wurde erst im StGB als eigenes Delikt, jedoch ohne Erfordernis eines Schädigungsvorsatzes, vertypt. Mit der StGB-Novelle 1997, BGBl I 1997/131, wurde der Täterkreis in Abs 2 auf Mitglieder von Ausschüssen g...

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