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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 307b Vorteilszuwendung zur Beeinflussung

Christoph Aichinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Tatsubjekt
4
III.
Äußere Tatseite
57
IV.
Innere Tatseite
810
V.
Abgrenzung
1116
VI.
Strafe
17, 18

I. Allgemeines

1

Erstmals wurde durch das StRÄG 2008, BGBl I 2007/109, in § 307 Abs 2 aF das Zuwenden von Vorteilen lediglich zur Klimapflege ohne Zusammenhang mit einem bestimmten Amtsgeschäft unter Strafe gestellt. Durch das KorrStrÄG 2009, BGBl I 2009/98, wurde § 307b in das StGB eingefügt und die Bestimmung des § 307 Abs 2 aF dahingehend abgeändert, dass der Vorteil zur Anbahnung der pflichtwidrigen Vorname oder Unterlassung eines künftigen konkreten Amtsgeschäfts versprochen, angenommen oder gewährt werden musste. Mit dem KorrStrÄG 2012, BGBl I 2012/61, wurde die nunmehr geltende Fassung geschaffen.

2

Zum geschützten Rechtsgut vgl § 304 Rz 2.

3

§ 307b Abs 1 pönalisiert die ungebührliche Vorteilszuwendung an einen Amtsträger oder Schiedsrichter für eine zukünftige wohlwollende Behandlung.

II. Tatsubjekt

4

Täter kann jeder sein (Allgemeindelikt), Adressat nur ein Amtsträger (iSd § 74 Abs 1 Z 4a) oder ein Schiedsrichter (iSd § 74 Abs 1 Z 4c). Zum Begriff des Amtsträgers bzw des Schiedsrichters vgl ...

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