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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 305 Vorteilsannahme

Aichinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Tatsubjekt
3
III.
Äußere Tatseite
418
IV.
Innere Tatseite
1921
V.
Abgrenzung
2227
VI.
Strafe
28, 29

I. Allgemeines

1

Vorläufer war § 104 StG idF StRÄG 1971, wo bereits zwischen pflichtwidriger und pflichtgemäßer Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts unterschieden wurde. Diese Bestimmung wurde mit Inkrafttreten des StGB 1974 in den § 304 übergeleitet, nach mehreren Reformen (2. AntiKorrG, BGBl 1982/205; StRÄG 1998, BGBl I 1998/153; StRÄG 2008, BGBl I 2007/109) durch das KorrStrÄG 2009, BGBl I 2009/98, neu strukturiert und zuletzt durch das KorrStrÄG 2012, BGBl I 2012/61, umfassend geändert. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug („PIF-Richtlinie“) durch BGBl I 2019/111 wurde ein neuer Abs 5 eingefügt.

2

Zum geschützten Rechtsgut vgl § 304 Rz 2.

II. Tatsubjekt

3

Täter kann nur ein Amtsträger (iS 74 Abs 1 Z 4a) oder ein Schiedsrichter (iSd § 74 Abs 1 Z 4c) sein. Amtssachverständige (vgl § 304 Rz 17) sind Amtsträger und können daher § 305 verwirklichen. Der von einem Gericht oder einer ...

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