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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 292a Falsches Vermögensverzeichnis

Peter Zöchbauer/Daniel Bauer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Tatsubjekt
4
III.
Äußere Tatseite
59
IV.
Innere Tatseite
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
11, 12
VI.
Strafe
VII.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

Bis zur EONov 1991 (BGBl 628) hatte der Verpflichtete die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben in dem gemäß § 47 Abs 2 EO vorzulegenden Vermögensverzeichnis durch einen vor dem Exekutionsgericht zu leistenden Eid (Offenbarungseid) zu bekräftigen. Hatte er dabei unrichtige oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis als richtig und vollständig beschworen, so verantwortete er Meineid nach § 288 Abs 2 (s auch § 288 Rz 25a).

2

Nach § 47 Abs 2 idF der EONov 1991 (in Kraft getreten am ) hat der Verpflichtete nunmehr, wenn der Vollzug einer Exekution wegen Geldforderungen (oder eine Exekution nach § 294a nF) erfolglos geblieben ist, vor Gericht oder vor dem Vollstreckungsbeamten ein Vermögensverzeichnis zu unterfertigen und dadurch zu bestätigen, dass seine darin gemachten Angaben richtig und vo...

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