StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 247a Staatsfeindliche Bewegung
Schrifttum
Adensamer, Überschießende Kriminalisierung als Gefahr für die Demokratie, juridikum 2017, 149; Kirchbacher, Strafgesetznovelle 2017, ÖJZ 2017, 437; Tipold, Strafgesetznovelle 2017, Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017, JSt 2017, 181; Tipold, Strafgesetznovelle 2017 – Die Regierungsvorlage, JSt 2017, 277.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Hintergrund und Entstehungsgeschichte | |
II. | Äußere Tatseite | |
III. | Innere Tatseite | |
IV. | Objektive Bedingung der Strafbarkeit | |
V. | Strafe | |
VI. | Versuch und Beteiligung | |
VII. | Abgrenzung und Konkurrenz | |
VIII. | Tätige Reue | |
IX. | Zuständigkeit | |
X. | Strafanwendungsrecht |
I. Hintergrund und Entstehungsgeschichte
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Mit dieser – durch die Strafgesetznovelle 2017 (BGBl I 2017/117) eingefügten – Bestimmung verfolgt der Gesetzgeber das erklärte Ziel (EBRV 1621 BlgNR 25. GP 5 f), die Ausbreitung von Bewegungen zu verhindern, die einerseits die Republik Österreich ablehnen oder andererseits eigene, erfundene Rechtsgebilde über die Republik stellen; dazu zählen etwa „Freeman“, „souveräne Bürger“, „Terranier“, „Reichsbürger“, „Erdenmenschen“, Anhänger des „One People Public Trust“ („OPPT“) oder der „Verfassungsgebenden Versam...