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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 246 Staatsfeindliche Verbindungen

Stefan Huber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
29
III.
Innere Tatseite
IV.
Abgrenzung
V.
Strafe
VI.
Konkurrenz
VII.
Tätige Reue
VIII.
Zuständigkeit
IX.
Strafanwendungsrecht

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung dient der Bekämpfung staatsfeindlicher Organisationen und hat ihr historisches Vorbild in den § 4 und 5 StaatsschutzG.

II. Äußere Tatseite

2

Nach § 246 haftet:

1.

Wer eine Verbindung gründet, deren, wenn auch nicht ausschließlicher, Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise

a)

die Unabhängigkeit,

b)

die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder

c)

eine verfassungsmäßige Einrichtung

der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern (Abs 1).

Verbindungen, die andere als diese im Gesetz genannten Zwecke verfolgen, werden von § 246 nicht unter Strafe gestellt; insb hat der Gesetzgeber bewusst und unter Verweis auf den – durch das StRÄG 2015 BGBl I 2015/112 aufgehobenen – ...

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