Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 224a Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter besonders geschützter Urkunden

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3, 4
IV.
Innere Tatseite
5
V.
Abgrenzung
6
VI.
Strafe
7
VII.
Tätige Reue
8

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung pönalisiert Vorbereitungshandlungen zur Verwendung einer falschen oder verfälschten besonders geschützten Urkunde iSd § 224 (Kienapfel/Schroll, WK2 § 224a Rz 14), gegenüber deren Fälschung handelt es sich aber um eine Nachtat (Bertel/Schwaighofer, BT II12 § 224a Rz 4; Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 224a Rz 6). In diesem Bereich ist somit der versuchte Beitrag zur späteren Verwendung pönalisiert.

II. Tatobjekt

2

Objekt der Tat ist eine falsche oder verfälschtes besonders geschützte Urkunde (s hiezu Rz 3 ff bei § 224; für eine teleologische Einschränkung auf Dokumente, die dem Reiseverkehr und dem Identitätsnachweis dienen, Kienapfel/Schroll, WK2 § 224a Rz 1).

III. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich handelt, wer dieses Tatobjekt

1.

von einem anderen übernimmt,

2.

sich oder einem anderen verschafft,

3.

es befördert,

4.

es einem anderen überlässt oder

5.

sonst besitzt.

4

Befördern ist jede Transporttätigkeit (Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 224a R...

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