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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 217 Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Erster Deliktsfall (Abs 1)
A.
Tatobjekt
3
B.
Äußere Tatseite
4- 6a
C.
Innere Tatseite
7
D.
Abgrenzung
8, 9a
E.
Strafe
F.
Konkurrenz
III.
Zweiter Deliktsfall (Abs 2)
A.
Tatobjekt
B.
Äußere Tatseite
14- 20
C.
Innere Tatseite
D.
Strafe
E.
Konkurrenz
23- 25
IV.
Internationale Übereinkommen

I. Allgemeines

1

Mit der vorliegenden Strafbestimmung, die im früheren Recht keinen Vorläufer hatte, wird jenen internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels entsprochen, denen Österreich bisher beigetreten ist (vgl hiezu unten Rz 26; Fabrizy, StGB12 § 217 Rz 1; List, SbgK § 217 Rz 11). Erfasst wird eine besondere Art grenzüberschreitender Kriminalität mit Ansätzen zum organisierten Verbrechen (ÖJZ-LSK 1979/54). Eines „Handels mit Menschen“ (im Wortsinn) bedarf es nicht (SSt 50/59 = EvBl 1980/108). Zur Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit, siehe 11 Os 39/08g = EvBl 2008/122 = SSt 2008/26; 15 Os 32/07f = SSt 2007/26; AnwBl 2009, 344.

Es sind zwei Deliktsfälle zu unterscheiden:

II. Erster Deliktsfall (Abs 1)

A. Tatobjekt

3

Tatobjekt ist jede Person männlichen oder weiblichen Geschlechts, ohne Rücksicht auf ihr Alter. Die Texti...

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