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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 215a Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Abs 1 und 2
A.
Tatobjekt
2, 3
B.
Äußere Tatseite
48
C.
Innere Tatseite
9
D.
Strafe
1014
III.
Abs 2a
A.
Äußere Tatseite
B.
Innere Tatseite
C.
Strafe
IV.
Konkurrenz
18, 19
V.
Internationales Strafrecht

I. Allgemeines

1

§ 215a ergänzt die voranstehenden Bestimmungen aufgrund internationaler Vorgaben (Fabrizy, StGB12 § 215a Rz 1; List, SbgK § 215a Rz 6 f; zu Abs 2a RV 1505 BlgNR XXIV. GP zu Z 6; Philipp, WK2 § 215a Rz 2a). Das Delikt kann von jedermann begangen werden.

II. Abs 1 und 2

A. Tatobjekt

2

Objekt der Tat ist in Abs 1 und Abs 2 eine minderjährige Person, in Abs 2 eine unmündige Person als qualifizierender Umstand zu Abs 1. Abs 2a erfasst beide Objekte.

3

Es steht der Erfüllung des Tatbestandes nicht entgegen, wenn das Opfer bereits der Prostitution nachgeht. Beim 3. Fall des Abs 1 wird sogar daran angeknüpft.

B. Äußere Tatseite

4

Abs 1 sieht drei Tathandlungen vor:

a)

Anwerben zur Ausübung der Prostitution, einem anderen dazu Anbieten oder Vermitteln;

b)

Anwerben, Anbieten oder Vermitteln zur Mitwirkung an einer pornographischen Darstellung;

c)

Ausnützen einer minderjährigen Person, die der Prostitution nac...

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