StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 212 Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses
Schrifttum
Schmoller, Unzureichendes oder überzogenes Sexualstrafrecht? StPdG XXVIII, 15 = JRP 2001, 64.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatsubjekt | ||
A. | Erster Deliktsfall | ||
B. | Zweiter Deliktsfall | ||
C. | Dritter Deliktsfall | ||
III. | Tatobjekt | ||
A. | Erster Deliktsfall | ||
B. | Zweiter Deliktsfall | ||
C. | Dritter Deliktsfall | ||
IV. | Äußere Tatseite | ||
V. | Innere Tatseite | ||
VI. | Strafe | ||
VII. | Konkurrenz bzw Abgrenzung |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung schließt an jene des § 132 III StG an. Es sind drei Deliktsfälle zu unterscheiden:
1. Deliktsfall (Abs 1 Z 1 und 2): betrifft das zwischen Eltern bzw Großeltern einerseits und dem minderjährigen Kind bzw Enkelkind andererseits bestehende Autoritäts- und Treueverhältnis sowie diesem Verhältnis ähnliche Beziehungen zwischen einer Person und einem Minderjährigen.
2. Deliktsfall (Abs 2 Z 1 und 2): betrifft den Schutz der von Angehörigen eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes (Ärzte, klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten) oder Seelsorgern berufsmäßig betreuten oder in einer Erziehungsanstalt aufgenommenen Personen, unabhängig von ihrem Alter.
3. Deliktsfall (Abs 2 Z 3): bet...