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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 194 Verbotene Adoptionsvermittlung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatsubjekt
1
II.
Äußere Tatseite
2, 3
III.
Innere Tatseite
4, 5
IV.
Qualifikation
6
V.
Strafe
7

I. Vorspann

§ 194 enthielt früher den Straftatbestand des Ehebruchs; die Bestimmung wurde durch BGBl 1996/762 aufgehoben.

II. Tatsubjekt

1

Täter kann jedermann sein. Die Strafbarkeit als Beteiligte ist für Annehmende und Wahlkinder durch Abs 3 explizit ausgenommen.

III. Äußere Tatseite

2

Taterfolg ist die Zustimmung durch die dazu berechtigte Person (siehe dazu § 181 ABGB) zur Adoption einer minderjährigen Person durch eine andere Person. Als Tathandlung kommt jede Handlung in Betracht, die diesen Erfolg bewirkt (Bertel/Schwaighofer, BT II12 § 194 Rz 2; Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 194 Rz 5). Voraussetzung ist weiters, dass die zustimmungsberechtigte Person oder eine andere Person einen Vorteil für ihre Zustimmung von wem auch immer erlangt (Ramsauer, SbgK § 194 Rz 29 f, für den das Versprechen des Vorteils genügt). Vorteil ist jede materielle wie auch immaterielle Zuwendung (Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 194 Rz 6; Ramsauer, SbgK § 194 Rz 33; Markel, WK2 § 194 Rz 13).

3

Erfasst ist nur die Adoption Minderjähriger. Die Adoption Volljähriger ist im Rahmen der ...

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