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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 181g Grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
24
III.
Innere Tatseite
5
IV.
Strafe
6
V.
Abgrenzung
7
VI.
Tätige Reue
8

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung enthält das fahrlässige Gegenstück zu § 181g, setzt aber grobe Fahrlässigkeit voraus.

II. Äußere Tatseite

2

Der Tatbestand ist derselbe wie in § 181f – somit bestehen die Tathandlungen im Töten oder Besitzen einer erheblichen Menge von Exemplaren einer geschützten wildlebenden Tierart, im Zerstören oder Aus-der-Natur-Entnehmen von Entwicklungsformen dieser Tierart, wobei es sich auch hier um eine erhebliche Menge handeln muss. Hinsichtlich geschützter wildlebender Pflanzenarten sind das Zerstören, Besitzen und Aus-der-Natur-Entnehmen die Tathandlungen. Zur Definition dieser Tier- und Pflanzenarten siehe § 181f Abs 2.

3

Tathandlungen müssen auch hier eine erhebliche Menge betreffen (s oben § 181f Rz 4). Auch § 181g ist verwaltungsakzessorisch.

4

Erfolg: § 181g verweist nur auf die Tathandlungen, vom Wortlaut her aber nicht auf den in § 181f genannten Erfolg (erhebliche Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art). Aus systematischen Überlegungen ist aber der...

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